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7. km von Larisa Kozanis, 41500                      

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Mo.-Fr.: 9:00 – 5:00 Uhr

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Bestätigung Vorhandensein eines ABS-Systems

Bescheinigung über das Vorhandensein eines ABS-Systems

Η Einstufung, überweisen und der Verkehr von alten Fahrzeugen, die keine Systeme tragen Antiblockiersystem (ABS) hat ein Verbot. Konkret sind sie abgelaufen die Fristen für die Nachvermittlung. Auch das Verkehrsministerium Mit seinem neuesten Rundschreiben klärt er darüber auf Vorhandensein eines ABS-Systems bei alten Fahrzeugen.

Kreisförmig

„Bezüglich der Überführung von Umlauffahrzeugen oder der Klassifizierung unzähliger Gebrauchtfahrzeuge in unserem Land, die vorinstalliert sind ABSDie Feststellung des Bestehens des Systems kann im Einzelfall entweder anhand der Typgenehmigung des Fahrzeugs oder anhand der ausländischen Zulassung oder einer Kombination aus Zulassung und Fahrzeugtypgenehmigung nachgewiesen werden . Nur für den Fall, dass kein Beweis für das oben Genannte vorliegt, erfolgt die Feststellung seiner Existenz ABS es basiert auf alternativen Belegen.“(*)

Neu klassifiziert <2004

Es gibt die Kennzeichnung, dass in unserem Land LKWs, Busse und Anhänger mit nationaler Typgenehmigung ausgestellt werden. Diese gelten ab dem 1 als neu und verfügen über ein vorgeschriebenes ABS. Daher ist es bei der Überführung dieser Fahrzeuge nicht zwingend erforderlich, die oben genannten Verfahren zur Feststellung des Vorhandenseins von ABS anzuwenden.

Klassifizierte gebrauchte Modelle <2009

Auch Gebrauchtfahrzeuge, die zur Zulassung in unser Land importiert werden, mit Erstzulassung als Neuwagen nach dem 29. Insbesondere wenn aus ihrer Marktzulassung oder aus der Konformitätsbescheinigung hervorgeht, dass sie unter die Europäische Typgenehmigung (EG) fällt, verfügen sie über eine Einstufung, ohne dass ein zusätzliches Belegdokument für das Vorliegen erforderlich ist ABS.

Notwendige Belege

A. Zertifikat des Herstellerwerks bzw

B. Bescheinigung der offiziellen Vertretung des Fahrzeugherstellers in Griechenland oder

C. KTEO-Zertifikat, ausgestellt nach einer teilweisen freiwilligen Überprüfung des Bremssystems. Um diese Kontrolle durchführen zu können, muss eine verbindliche Erklärung gemäß Gesetz 1599/1986 abgegeben werden, die von einem technischen Werkstattleiter gemäß Gesetz 1575/1985 unterzeichnet ist und in der ein Hinweis auf das zur Inspektion bei der KTEO eingereichte Fahrzeug enthalten ist:

  • Die Fahrzeugdetails (Herstellerwerk, Fabriktyp, Identifikationsnummer (VIN).
  • Es verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS, EBS usw.).
  • Die grundlegenden Strukturelemente des Antiblockiersystems, die Position jedes einzelnen Elements am Fahrzeug und ob es ohne Demontage mechanischer Teile visuell zugänglich ist.
  • Die im Fahrzeug vorhandene(n) Warnleuchte(n) oder andere Warnvorrichtungen unter besonderer Berücksichtigung ihres Auslösemodus (Ein-Aus), durch den der Fahrer Informationen über die ordnungsgemäße Funktion des Antiblockiersystems während des Bremsens erhält oder eine Störungsmeldung erhält .
  • Die mögliche Existenz und Lage der Bordsteckdose für den Anschluss des ABS-Systemdiagnosegeräts.
  • Die Beschreibung der bestehenden elektrischen Verbindung mit dem Zug- bzw. Zugfahrzeug bezüglich des ABS-Systems.

Benötigen Sie ein ABS-Gutachten für Ihr Fahrzeug?

Sie können uns unter +302410831444 kontaktieren, um Ihnen weiterzuhelfen.

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