Die Verpflichtung der Arbeitgeber von Lkw- und Reisebusfahrern, die Arbeitszeit der Fahrer anzugeben, wird praktisch erleichtert, da sie mit dem neuen Arbeitsgesetz über ein Zeitfenster von 15 Tagen verfügen, um dem ERGANI-System alle Änderungen zu melden, die sich in der Arbeitszeit der Fahrer ergeben Zeit und Überstunden.