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7. km von Larisa Kozanis, 41500                      

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Die Änderungen in der Arbeitszeit von LKW- und Reisebusfahrern

Die Veränderungen in der Arbeitszeit von Lkw-Fahrern und Reisebussen

Darüber hinaus verweist das neue Gesetz lediglich auf die sie definierenden europäischen Verordnungen Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer, auf deren Grundlage Arbeitgeber die oben genannten Änderungen einreichen sollten, obwohl dies nicht möglich ist Keine Erwähnung im Streckenbuch Auf deren Schicksal (Aufhebung oder Beibehaltung) folgt eine entsprechende Entscheidung Ministerium für Arbeit und Soziales.

Konkret heißt es in Artikel 78 Absatz b:

"B. Der Arbeitgeber das betrifft Pkw-Lkw-Fahrer und Touristenbusse die dauerhaft gebaut oder konfiguriert sind und für die Beförderung von mehr als neun Personen geeignet sind, sowie Überland- und Stadtbusse, die Busfahrer beschäftigen und über Arbeitsvorschriften verfügen, die durch die Verordnungen (EG) 561/2006 und (E.K.) 165 geregelt werden /2014, sind verpflichtet, jede Änderung oder Änderung des Zeitplans oder der Organisation der Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu registrieren, sowie legal nach dem Gesetz im Laufe der Zeit, in P.S. ERGANI fünfzehn (15) Tage Nach dem Ende jeder wöchentlichen Arbeitsperiode. Wird von den zuständigen Prüfstellen eine Änderung oder Modifizierung der Arbeitszeit oder der Arbeitszeitgestaltung oder der Überstundenbeschäftigung festgestellt, ohne dass dies im P.S. INSTRUMENT 15 Tage nach Ende jeder wöchentlichen Arbeitszeit, auferlegt durch einen Beschluss der zuständigen Stelle auf Kosten des Arbeitgebers Sanktionengemäß den Artikeln 24 und 28 des Gesetzes 3996/2011.

Und an einer anderen Stelle, im nächsten Artikel 79 des neuen Gesetzes (Absatz g), wird präzisiert, dass für die Umsetzung der oben genannten Bestimmung eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsministeriums folgen wird, etwa „das Registrierungsverfahren, die offengelegten Informationen“. und alle anderen notwendigen Einzelheiten zur Umsetzung von Artikel 78.

Digitale Karte – Reisebuch

Hierbei ist zu beachten, dass in ganz Europa die Lenk-/Ruhezeiten der Fahrer bestimmt durch die Gemeinschaftsverordnungen 561/2006 und 165/2014 Auf dieser Grundlage werden die Kontrollen durch die zuständigen Behörden jedes EU-Staates durchgeführt.

An dieser Stelle muss unbedingt die Einführung der digitalen Karte erwähnt werden, die für alle Mitarbeiter gilt. Im Fall von Lkw- und Busfahrern könnte die digitale Karte jedoch auf gewerbliche und andere Unternehmen mit I.X. angewendet werden. LKWs oder Autos Busse, deren Fahrer in der Regel bestimmte Arbeitszeiten einhalten.

Die digitale Karte für Lkw- und Busfahrer im öffentlichen Dienst gilt als nicht anwendbar. Wie wir alle wissen, starten Fahrer öffentlicher Fahrzeuge ihre Routen von verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten.

Unabhängig von der digitalen Karte gilt in Griechenland bekanntlich die Streckenbuch (1938 gesetzlich festgelegt) in dem der Fahrer die 8 Stunden, die er arbeiten wird, aufschreiben muss, wodurch der Arbeitgeber „illegal“ wird, da es unter den heutigen Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern natürlich praktisch schwierig bis unmöglich ist, einen Zeitplan mit einer Startzeit und einer Endzeit anzuwenden .

Dies ist schließlich auch der Grund für die Festlegung der Gemeinschaftsvorschriften, die unterschiedliche Strecken mit unterschiedlichen Startzeiten usw. vorsehen, aber auch die strikte Regelung von Verstößen gegen die Lenk-/Ruhezeiten einschließen, für die Verstöße streng vorgesehen sind Geldbußen bis um 10.000 Euro.

Gleichzeitig gilt aber auch in Griechenland das Reiseplanbuch, für das ebenfalls strenge Strafen vorgesehen sind, da die Nichtbeachtung desselben aufgrund der relativen Kategorisierung der Verstöße einen erheblichen Verstoß darstellt.

Und da die Gemeinschaftsvorschriften von Griechenland nicht einseitig geändert werden können, bleibt abzuwarten, ob im erwarteten Umsetzungsbeschluss des Arbeitsministeriums das Streckenbuch beibehalten oder abgeschafft wird und wie die digitale Arbeitskarte genutzt wird.

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